Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

In den außerhalb liegenden Wohnungen leben in der Regel zwei junge Menschen in einer Wohngemeinschaft. Die Wohnungen verfügen über eine gemeinsame Küche, ein gemeinsames Bad und jeweils ein eigenes Zimmer für jeden Bewohner. Die jungen Menschen erhalten in allen Bereichen der eigenständigen Lebensführung Begleitung und Unterstützung.
- Standort: Bad Zwesten
- Rechtsgrundlage: §27 i.V.b. §34 / 41 SGB VIII
- Betreuungsalter: i.d.R. ab dem 17. Lebensjahr
- Anzahl der Plätze: 4 in 2 Wohnungen
- Art der Hilfe: stationäre Jugendhilfe / Verselbständigung
- Zielgruppe: junge Menschen mit dem Bedarf zur Unterstützung zur Verselbstständigung, insbesondere dem Erwerb lebenspraktischer Fähigkeiten, Stabilisierung der Konfliktfähigkeit, Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
- Betreuungszeiten: Tag und Nacht; über das ganze Jahr
- Personalschlüssel: 1:6
Haben die Jugendlichen in den Wohngruppen ausreichend Selbstständigkeit entwickelt, können sie in das betreute Wohnen in eine 2er WG ziehen. Dieser Übergang ermöglicht es ihnen, die Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen – sei es für die weitere Schullaufbahn, die eigene Ausbildung, die Finanzen oder den Alltag. Im Betreuten Wohnen erhalten sie weiterhin Unterstützung, sind jedoch in stärkerem Maße eigenverantwortlich. Ziel ist es, die jungen Menschen schrittweise auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten, wobei sie bei Bedarf weiterhin auf fachliche Begleitung und Hilfestellung zurückgreifen können.